Die SWICA Gesundheitsorganisation (SWICA-Gruppe, nachfolgend SWICA) bestehend aus der SWICA Krankenversicherung AG, der SWICA Versicherungen AG sowie der SWICA Health AG, setzt im Bereich des Datenschutzes auf eine gesetzeskonforme Datenbearbeitung sowie auf eine offene Kommunikation und auf Transparenz hinsichtlich dem Umgang mit Personendaten gegenüber ihren Mitarbeitenden und Kunden. Mit dieser Datenschutzerklärung, möchten wir dich über die Datenbearbeitung betreffend Bewerbenden bei SWICA informieren und die gesetzlich erlaubten Datenbearbeitungsvorgänge erklären. Diese Datenschutzerklärung gilt für die gesamte SWICA und für alle Bewerbenden.
Der Datenschutz bezweckt den Schutz der Persönlichkeit sowie den Schutz der Grundrechte der Bewerbenden bei der Bearbeitung von Personendaten durch SWICA.
Unter Personendaten versteht SWICA alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche oder juristische Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche oder juristische Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen oder juristischen Person sind, identifiziert werden kann.
Unter besonders schützenswerten Personendaten sind Daten über religiöse, weltanschauliche, politische oder gewerkschaftliche Ansichten oder Tätigkeiten, Daten über die Gesundheit, die Intimsphäre oder die Zugehörigkeit zu einer Rasse oder Ethnie, genetische Daten, biometrische Daten, die eine natürliche Person eindeutig identifizieren, Daten über verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgungen oder Sanktionen, Daten über Massnahmen der sozialen Hilfe zu verstehen.
Ein Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interesse, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.
Unter Gesundheitsdaten werden alle Daten bezeichnet, welche einen medizinischen Befund darstellen und sich für die Betroffenen negativ auswirken könnten. Insbesondere gelten nachfolgende Informationen als Gesundheitsdaten: Aufzeichnungen über den Verlauf einer Behandlung, Anamnesen Symptombeschreibungen, Diagnosen, ärztliche Verordnungen, ärztliche Berichte und Spitalberichte, Therapien, Medikamente, Überweisungen, Laborresultate, Tarifpositionen, Aufzeichnungen von bildgebenden Verfahren, Daten über den Behandlungspfad wie Medikation, weiterführende Therapien oder auch die Wirksamkeit und Zweckmässigkeit der Behandlung etc.
Unter Bearbeiten versteht SWICA jeden Umgang mit Personendaten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung von Personendaten.
Bewerbende sind natürliche Personen, die von SWICA aktiv aufgrund ihres öffentlichen, beruflichen Profils (z.B. LinkedIn) kontaktiert werden oder natürliche Personen, welche Interesse an einer beruflichen Anstellung bei SWICA haben.
Überwiegendes privates oder öffentliches Interessen liegt dann vor, wenn bei der Abwägung der verschiedenen Interessen, die Interessen von SWICA bzw. die Interessen der Öffentlichkeit überwiegen. Ein privates Interesse besteht insbesondere dann, wenn das Interesse an der Datenbearbeitung für SWICA im Gegensatz zu den Risiken und Gefahren betreffend die Datenbearbeitung der betroffenen Person überwiegt. Ein öffentliches Interesse an einer Datenbearbeitung liegt dann vor, wenn das Interesse an der Datenbearbeitung für die Öffentlichkeit im Gegensatz zu den Risiken und Gefahren betreffend die Datenbearbeitung der betroffenen Person überwiegt.
Eine Datenbearbeitung ist gemäss Art. 30 DSG dann erlaubt, wenn die Persönlichkeit der betroffenen Person nicht widerrechtlich verletzt wird. Erlaubt ist eine Datenbearbeitung insbesondere, wenn entweder eine gesetzliche Grundlage die Datenbearbeitung gestattet, die betroffene Person eingewilligt hat, die Datenbearbeitung im Rahmen der Erfüllung eines Vertrages erfolgt oder SWICA ein berechtigtes Interesse zur Datenbearbeitung geltend machen kann. Im Rahmen der Datenbearbeitung dürfen die Daten nur entsprechend den Grundsätzen von Art. 6 DSG bearbeitet werden. Das heisst, die Daten dürfen nur nach Treu und Glauben, verhältnismässig und zweckgebunden bearbeitet werden. Werden Daten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses oder des Rekrutierungsprozesses bearbeitet, so erfolgt dies entweder aufgrund der direkten Einwilligung in Form der Einreichung der Bewerbungsunterlagen oder durch Abschluss eines Arbeitsvertrages mit SWICA. Ferner werden die Daten zur Durchführung des Arbeitsvertrages bearbeitet.
Im Rahmen des Bewerbungsprozesses bearbeitet SWICA Personendaten von dir. Die Datenbearbeitung ist für SWICA eine zentrale Tätigkeit, um ihren Auftrag als Arbeitgeberin zu erfüllen. Datensparsamkeit und eine verhältnismässige Bearbeitung sind dabei grundlegende Ansprüche, welche SWICA an sich selber richtet.
SWICA kann im Rahmen des Bewerbungsprozesses unter anderem folgende Informationen über dich bearbeiten:
SWICA bearbeitet keine Personendaten von Bewerbenden, welche über öffentlich zugängliche soziale Medien (Facebook, Instagram) zugänglich sind, davon ausgenommen sind Daten, welche über LinkedIn zugänglich sind. Eine Anreicherung der Daten von SWICA durch Daten aus sozialen Medien findet nicht statt.
SWICA bearbeitet die unter Ziffer 2.1 beschriebenen Personendaten im Rahmen der Akquirierung und des Bewerbungsprozesses. Insbesondere werden dabei die Bewerbungsunterlagen hinsichtlich der Eignung einer beruflichen Anstellung bei SWICA geprüft. Ferner werden die Daten zu Beweiszwecken im Rahmen von Ge-richtsstreitigkeiten verwendet, wenn diese als Beweis oder dessen Entkräftung für eine von SWICA oder der betroffenen Person behaupteten Tatsache dienlich sind.
Alle, von einer durch SWICA vorgenommenen Datenbearbeitung betroffenen Personen, haben das Recht, ein Bestätigung darüber zu verlangen, ob über sie personenbezogene Daten berarbeitet werden. Liegt eine Bearbeitung von Daten vor, so liefert SWICA folgende Angaben:
Für die Wahrnehmung der Rechte gilt Ziffer 3.9 nachfolgend.
Alle, von einer durch SWICA vorgenommenen Datenbearbeitung betroffenen Personen, haben das Recht, unverzüglich die Berichtigung der sie betreffenden unrichtigen personenbezogenen Daten zu verlangen. Darüber hinaus, hat jede betroffene Person, welche durch eine von SWICA vorgenommenen Datenbearbeitung betroffen ist, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen. Dieses Recht kann eingeschränkt werden, wenn eine gesetzliche Bestimmung oder ein berechtigtes Interesse vorliegt, welches die Interessen sowie die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt.
Für die Wahrnehmung der Rechte gilt Ziffer 3.9 nachfolgend.
Alle, von einer durch SWICA vorgenommenen Datenbearbeitung betroffenen Personen, haben das Recht von SWICA zu verlangen, dass die sie betreffenden Personendaten unverzüglich gelöscht werden, wenn einer der nachfolgenden Gründe vorliegt:
Für die Wahrnehmung der Rechte gilt Ziffer 3.9 nachfolgend.
Alle, von einer durch SWICA vorgenommenen Datenbearbeitung betroffenen Personen, haben das Recht von SWICA die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Die Einschränkung der Verarbeitungstätigkeit kann von der betroffenen Person verlangt werden, wenn einer der nachfolgenden Voraussetzungen oder Gründe zutrifft:
Wird eine Beschränkung der Verarbeitungstätigkeit wieder aufgehoben, so informiert SWICA die betroffene Person vorhergehend. Für die Wahrnehmung der Rechte gilt Ziffer 3.9 nachfolgend.
Alle, von einer durch SWICA vorgenommenen Datenbearbeitung betroffenen Personen, haben das Recht aufgrund ihrer persönlichen Situation, gegen eine Datenverarbeitung Widerspruch einzulegen, sofern keine gesetzliche Bestimmung oder ein berechtigtes Interesse vorliegt, welches die Interessen sowie die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt. Für die Wahrnehmung der Rechte gilt Ziffer 3.9 nachfolgend.
Ist die betroffene Person aufgrund der Erfüllung eine Vertrages, einer gesetzlichen Grundlage oder aufgrund der ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person, einer automatisierten Verarbeitung – einschliesslich Profiling – unterworfen und entfaltet dieser Entscheid gegenüber der betroffenen Person rechtliche Wirkung, so hat die betroffene Person das Recht darauf, dass von Seiten SWICA eine Person eingreift, die Entscheidung darlegt und der betroffenen Person das Recht auf Anfechtung des Entscheids gewährt.
Für die Wahrnehmung der Rechte gilt Ziffer 3.9 nachfolgend.
Jede Einwilligung zur Datenbearbeitung, welche SWICA erteilt wurde, kann wiederrufen werden, sofern der weiteren Datenbearbeitung kein berechtigtes Interesse oder eine gesetzliche Grundlage, welche diese rechtfertigen würde, entgegensteht. Der Widerruf kann auf die einfachste Art erfolgen, sofern es sich um eine Datenbearbeitung handelt, welche SWICA vornimmt. Wurde einer Drittperson eine Handlungsvollmacht oder ein Einsichtsrecht in die Daten gegeben, so benötigt SWICA den Widerruf der Vollmacht schriftlich. Die Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung bis zum Widerruf der Einwilligung bleibt davon unberührt.
Nebst den Rechten gegenüber SWICA besteht auch das Recht, sich direkt an die Datenschutzbehörde zu wenden.
Für die Ausübung dieser Rechte bitten wir Sie, sich direkt bei unserer Datenschutzstelle unter datenschutz@swica.ch zu melden. Für die Ziffern 3.1. bis 3.4 bitten wie Sie uns ein schriftliches Gesuch und eine Kopie Ihres Personalausweises zuzusenden. SWICA benötigt dies, um die gesuchstellende Person zu identifizieren. Das Gesuch und die Kopie des Personalausweises werden im Minimum 11 Jahre aufbewahrt.
SWICA hat zur Erfüllung ihrer Pflicht und zum verbesserten Schutz der Personendaten einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt. Dieser ist dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) sowie der Liechtensteinischen Datenschutzstelle gemeldet. Für Fragen oder Anmerkungen dürfen Sie sich gerne direkt an die Personalabteilung oder an den Datenschutzbeauftragten von SWICA wenden.
SWICA Gesundheitsorganisation
Human Resources / Datenschutz
Römerstasse 37
8400 Winterthur
E-Mail: hr@swica.ch / datenschutz@swica.ch
SWICA legt viel Wert auf das Verhältnismässigkeitsprinzip und gewährt nur denjenigen Mitarbeitenden Zugriff auf die Personendaten, welche aufgrund ihrer Rolle, Funktion und Tätigkeit bei SWICA, Zugriff brauchen. Diese sind im Falle von SWICA ausschliesslich die HR-Mitarbeitenden von SWICA bzw. im Rahmen des Bewerbungsprozesses mögliche Vorgesetzte oder auch zukünftige Teammitglieder.
Durch regelmässige Schulungen, Informationsmaterialien und Weisungen stellt SWICA sicher, dass diese gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit eingehalten werden.
SWICA gibt keine Daten an unberechtigte Dritte bekannt. Jegliche Datenweitergabe erfolgt ausschliesslich innerhalb des gesetzlichen Rahmens bzw. gemäss den gesetzlichen Bestimmungen über die Auftragsdatenbearbeitung.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Arbeitgeber lässt SWICA bestimmte Datenbearbeitungsvorgänge von einem Dritten ausführen. SWICA bleibt jedoch für die rechtmässige Bearbeitung der Daten verantwortlich. Der beauftragte Dritte darf die Daten nur zu den Zwecken bearbeiten, zu welchen SWICA ihn autorisiert hat. Dabei stellt SWICA mit vertraglichen Mitteln sicher, dass die Daten nur so bearbeitet werden dürfen, wie SWICA es selbst auch darf. Der Inhalt dieser Datenschutzerklärung muss auch vom Auftragnehmer eingehalten werden.
Darüber hinaus verpflichtet SWICA die Auftragnehmer, die Datensicherheit mit geeigneten technischen und organisatorischen Massnahmen sicherzustellen. Diese Massnahmen können von SWICA regelmässig auf ihre Einhaltung durch den Auftragnehmer überprüft werden. Die Kontrollen finden zum einen anhand einer Selbstdeklaration durch den Auftragnehmer oder anhand eines Audits, welches entweder durch SWICA selbst oder einen von SWICA beauftragten Dritten durchgeführt werden.
Jegliche Anfragen hinsichtlich der Rechte der Betroffenen gemäss Ziffer 3 dieser Datenschutzerklärung müssen an SWICA direkt gestellt werden.
Folgende Datenbearbeitungen werden aktuell an Dritte ausgelagert.
| Name / Firma | Anschrift | Zweck der Datenbearbeitung |
| Abacus Umantis AG | Unterstrasse 11, 9001 St. Gallen Schweiz |
Zur Verfügungstellung einer cloudbasierten HR Software |
| Coforge GmbH | Bockenheimer Landstrasse 51-53, 60325 Frankfurt am Main Deutschland |
Softwaresupport |
| Master International A/S | Bregnerødvej 144 C 3460 Birkerød Dänemark |
Zurverfügungstellung der Software für Personal Assessment |
| Microsoft Azure | Grange Castle International Business Park Nangor Road, Dublin 22 Irland |
Subunternehmer von Master International A/S: Zurverfügungstellung von Hard- und Software |
| Microsoft Azure Switzerland | Schweiz Rechtliche Hinweise |
Subunternehmer von Abacus Umantis: Datenspeicherung in der Cloud |
| Viasto GmbH | Badstrasse 20, 13357 Berlin Deutschland |
Subunternehmer von Abacus Umantis: Softwaresupport |
| Textkernel B.V. | Nieuwendammerkade 26A5, 1022 AB Amsterdam Niederlande |
Subunternehmer von Abacus Umantis: Hosting und Texterkennung |
| Byteworks | Baarerstrasse 112, 6300 Zug Schweiz |
Subunternehmer von Abacus Umantis: Datamanager |
| Nylas, Inc. | 944 Market Street, San Francicsco, CA 94102 USA |
Subunternehmer von Abacus Umantis: E-Mail Connect, Softwaresupport |
| Abacus Research AG | Abacus-Platz 1, 9300 Wittenbach Schweiz |
Support, Softwareentwicklung, Betrieb, Hosting |
| Abacus Business Solutions GmbH | Mies-van-der-Rohe-Straße 6, Tower 1 – 10. OG, 80807 München Deutschland |
Support |
| Abacus Umantis GmbH | Erika-Mann-Str. 53, 80636 München Weitere Betriebsstätte: Engelbergerstr. 19, 79106 Freiburg Deutschland |
Customer Service |
| Cornerstone OnDemand Europe | Herengracht 28, 1016BX Amsterdam Niederlande |
Zurverfügungstellung einer cloudbasierten HR-Software. Die Personendaten werden in einer Cloud ausserhalb der Schweiz gespeichert. Mittels der Software von Cornerstone werden alle personalrelevanten Datenbearbeitungsvorgänge vorgenommen. |
| Amazon Web Services (AWS) |
Landstrasse 100, |
Subunternehmer von Cornerstone: Stellt Hard- und Software zur Datenbearbeitung zur Verfügung. |
| Equinix |
Lärchenstrasse 110, 65933 Frankfurt am Main Deutschland |
Subunternehmer von Cornerstone: Stellt Hard- und Software zur Datenbearbeitung zur Verfügung. |
| Microsoft Azure | New Nangor Road, Dublin 22 Irland |
Sicherstellen des Cloud-Zugriffs auf Cornerstone |
Die Daten welche vom Auftragsdatenbearbeiter bearbeitet werden, werden in Europa gespeichert. Ort der Speicherung in Europa ist:
Im Falle von anspruchsvollen Supportanfragen (so genannter Third-Level Support) von SWICA können die Daten zudem auch in Drittländer ausserhalb der Europäischen Union oder des EFTA-Raums bekannt gegeben werden. Die Daten werden dabei auf den entsprechenden Supportstationen angezeigt. Eine Speicherung der Daten in diesen Ländern findet jedoch nicht statt. Entsprechende Drittländer sind:
Die unter Ziffer 7.1 genannten Auftragsdatenbearbeiter erfüllen die gesetzlichen Anforderungen, welche vom schweizerischen Datenschutzgesetz vorgeschrieben sind, um eine Datenbearbeitung in den jeweiligen Ländern durchzuführen. Entsprechend sind vertragliche Garantien mit den Auftragsdatenbearbeitern verabredet worden, welche die Auftragsdatenbearbeitung gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz vorsieht. Darüber hinaus sind die Auftragsdatenbearbeiter ISO 27001/2013 zertifiziert und halten die europäischen Datenschutzstandards ein.
Daten werden solange bei SWICA gespeichert, wie der Zweck, eine gesetzliche Grundlage oder ein anderer Rechtfertigungsgrund die Aufbewahrung legitimiert.
Sofern keine Anstellung durch SWICA erfolgt, werden die Bewerbungsunterlagen spätestens nach Ablauf von 6 Monaten gelöscht, es sein denn, wir haben deine Einwilligung, diese weiter aufzubewahren. Zusätzlich hast du immer die Möglichkeit, deine Daten in deinem Profil eigenständig zu löschen.
Wenn Bewerbende einen entsprechenden Datenaustausch mit SWICA eingehen (unabhängig davon ob diese auf einer schriftlichen vertraglichen Vereinbarung beruht oder nicht) ist diese Datenschutzerklärung anwendbar.
Diese Datenschutzerklärung ist auf dem Stellenportal oder der Webseite von SWICA öffentlich zugänglich und kann von den betroffenen Personen jederzeit über datenschutz@swica.ch einverlangt werden.
Sollten einzelne Bestimmung dieser Datenschutzerklärung ungültig sein, so werden die restlichen Bestimmungen davon nicht berührt.
Das für diese Datenschutzerklärung anwendbare Recht ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss allfälliger Kollisionsnormen.
Sollten sich aus dieser Datenschutzerklärung Streitigkeiten ergeben, so bestimmt sich der Gerichtsstand gemäss den geltenden Bestimmungen der Zivilprozessordnung. Allfällige Kollisionsnormen sind ausgeschlossen.