Als weiterer Schritt der im Jahr 2022 angestossenen Vereinfachung der Konzern-Organisation werden per 1. Januar 2024 die Grundversicherungsmodelle von Provita mit denjenigen von SWICA zusammengelegt. Für die Kundinnen und Kunden ändert sich abgesehen vom Namen des Versicherungsträgers nichts.
Provita Gesundheitsversicherung AG wird per 1. Januar 2024 in die SWICA Krankenversicherung AG integriert. Mit diesem Schritt wird die im Jahr 2022 begonnene Bereinigung der historisch gewachsenen Rechtsstruktur in klar getrennte juristische Einheiten abgeschlossen.
Kundinnen und Kunden, die derzeit Provita als Versicherungsträger haben, werden per 1. Januar 2024 automatisch in die vollumfänglich identischen Grundversicherungsmodelle bei SWICA umgeteilt und müssen nichts unternehmen. Der Leistungsumfang, die Ansprechpartner und sämtliche Dienstleistungen wie das Kundeportal mySWICA bleiben unverändert.
Die Zusammenlegung erfolgt in Absprache mit dem Bundesamt für Gesundheit.