Das Parlament ist für die dreiwöchige Sommersession in Bern zusammengekommen und hat sich mit einem bunten Strauss an gesundheitspolitischen Themen befasst. Dabei hat das Parlament eine Umstellung auf Verhandlungstarife abgelehnt, eine Motion zur besseren Kostenübernahme für Brustwarzen-Tätowierungen nach Brustkrebsoperationen unterstützt und die Vergütung von Komplementärmedizin in der Grundversicherung thematisiert.
Das Parlament hat eine Motion zur besseren Kostenübernahme für Brustwarzen-Tätowierungen nach Brustkrebsoperationen unterstützt. Auch die Vergütung von Komplementärmedizin in der Grundversicherung war Thema: Trotz fehlender Wirksamkeitsnachweise bleibt die Vergütung über die Grundversicherung auf Vertrauensbasis bestehen.

Was kostet eine Laboranalyse? Und welche Laboranalysen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung? Das bestimmt heute das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und nicht die Krankenversicherer in Verhandlungen mit den Leistungserbringern, wie das zum Beispiel beim Ärztetarif der Fall ist.
Wer in Folge einer Brustkrebserkrankung die Brust und die Brustwarzen operativ entfernen lassen muss, kann sich die Brustwarze nachträglich tätowieren lassen. Schon heute übernimmt die Krankenversicherung einen Teil der Kosten. In einer gemeinsam eingereichten Motion forderten SVP-Nationalrätin Céline Amaudruz und die SP-Nationalrätin Flavia Wasserfallen eine Erhöhung des verrechenbaren Zeitaufwands für die Tätowierung. Das Parlament stimmte der Motion zu.

Grundsätzlich übernimmt die Grundversicherung nur Leistungen, die wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind (WZW-Kriterien). Die Komplementärmedizin tanzt hier aus der Reihe. Oft gibt es nämlich keine Studien, welche die Wirksamkeit komplementärmedizinischer Massnahmen beweisen könnten.
Aber weil die Schweizer Stimmbevölkerung 2009 in einer Volksabstimmung der Vergütung von gewissen komplementärmedizinischen Leistungen über die Grundversicherung zustimmte, gilt bis anhin das Vertrauensprinzip: Die Wirksamkeit muss nicht nachgewiesen werden.
Daran störte sich FDP-Nationalrat Philippe Nantermod und forderte, dass die Grundversicherten neu wählen sollen: Grundversicherung mit oder ohne Komplementärmedizin. Doch der Ständerat lehnte die Vorlage ab, somit bleibt alles beim Alten.