Versicherungsbestätigung
In der Regel ist Ihre Versichertenkarte oder Versicherungspolice ausreichend, um im Ausland den Versicherungsschutz nachzuweisen. Nur in Ausnahmefällen verlangen bestimmte Länder eine zusätzliche internationale Versicherungsbestätigung. Das EDA ist zuständig für die Information über die aktuellen Vorgaben für Einreise und Aufenthalt.