Rechnungen und Rückforderungsbelege einsenden

Sie möchten eine Rückerstattung für bereits bezahlte Gesundheitsleistungen beantragen? Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie Rechnungen und Belege unkompliziert bei SWICA einreichen können.

Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Rückforderungen korrekt einreichen, welche Unterlagen benötigt werden und worauf Sie achten sollten. So erhalten Sie Ihre Rückerstattung schnell und zuverlässig.

placeholder-platzhalter-infobox

Neue Tarifstruktur für ambulante Leistungen ab dem 1. Januar 2026

Für Sie als Kundin oder Kunde ändert sich wenig – mit Ausnahme des Rückforderungsbelegs.

Mehr erfahren

Sie haben zwei unkomplizierte Möglichkeiten, Ihre Rechnungen bei uns einzureichen:

Einsenden per mySWICA-Kundenportal

Mit mySWICA können Sie schnell und sicher Ihre digitalen Arztrechnungen und anderen rechnungsrelevanten Dokumente direkt an SWICA übermitteln. Noch einfacher geht’s mit der mySWICA-App: Einfach die Rechnung fotografieren und direkt senden.

Mehr zu mySWICA

placeholder-platzhalter-infobox

App herunterladen und ausprobieren

Diese Mobile-Applikation wird Ihnen von SWICA gratis zur Verfügung gestellt und ist sowohl als iPhone- sowie als Android-Version verfügbar.

Einsenden per Post

Nachdem Sie Ihre Rechnung kontrolliert und bezahlt haben, können Sie diese auch per Post an SWICA senden. Die Adresse Ihrer zuständigen SWICA-Agentur finden Sie in der Kopfzeile Ihrer Prämien- oder Leistungsabrechnung sowie online unter Standorte. Geben Sie beim Suchfeld einfach die PLZ oder die Ortschaft Ihres Wohnsitzes ein.

Das sagen unsere Kunden.

SWICA – mehrfach die Nr. 1 in Kundenzufriedenheit

  • Kundenzufriedenheit-Label-1-de
  • Kundenzufriedenheit-Label-2-de
  • Kundenzufriedenheit-Label-3-de