Besuch aus dem Ausland? Da soll alles stimmen — auch der Versicherungsschutz. Denn ein Unfall oder eine Erkrankung kann schnell teuer werden. Mit einer Gästeversicherung in der Schweiz von SWICA sind Ihre Gäste abgesichert.
Bis zur Höhe der gewählten Versicherungssumme sind Ihre Gäste bei Krankheit oder Unfall geschützt. Der Schutz gilt ab Einreise in den Schengen-Raum für den in der Police festgelegten Zeitraum — maximal 180 Tage pro Aufenthalt.
Wir übernehmen Kosten für Medikamente, Arztbesuche und Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung
Braucht Ihr Gast einen Nottransport an seinen Wohnort im Ausland? Auch das ist abgedeckt.
Im Todesfall übernehmen wir die Rückführung an den letzten Wohnort