Ob Fehlbehandlung oder fremdverschuldeter Unfall: Rechtsstreitigkeiten in Gesundheitsfragen sind oft extrem teuer. Der Gesundheitsrechtsschutz von SWICA sichert Sie finanziell ab. Alle Vorteile entdecken Sie hier.
Patientinnen und Patienten erhoffen sich von einer Operation, gesund zu werden und das eigene Wohlbefinden zu verbessern. Doch leider kommt es auch in Schweizer Krankenhäusern immer wieder zu Fehlbehandlungen. Da die Kosten für ein Gerichtsverfahren schnell in den mehrstelligen Bereich steigen, scheuen die Betroffenen oft davor zurück. Mit der Gesundheitsrechtsschutz von SWICA kommen Sie dagegen ohne finanzielles Risiko zu Ihrem Recht.
Wir unterstützen Sie, indem wir Ihre rechtlichen Interessen vertreten und Kosten für Rechtsstreitigkeiten übernehmen.
Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen durch den Rechtsdienst der Coop Rechtsschutz AG.
Die Coop Rechtsschutz AG bearbeitet die entsprechenden Fälle
SWICA zahlt Ihnen bis zu CHF 300 000.– pro Rechtsfall - zum Beispiel für Honorare der Rechtsanwälte, Kosten von Expertisen oder Ihre Verfahrens- und Gerichtskosten. Ausserhalb Europas zahlen wir bis zu CHF 150 000.–.
Sie können den Gesundheitsrechtsschutz nur in Verbindung mit SWICA Completa Top, Completa Forte oder Hospita abschliessen.