Sie vor jedem Spitalaufenthalt flexibel entscheiden möchten, ob Sie die allgemeine oder halbprivate Abteilung bevorzugen.
Ihnen die freie Arztwahl in der halbprivaten Abteilung wichtig ist.
Sie exklusiven Komfort wie ein Zweibettzimmer und persönliche Betreuung durch Chefärztinnen und Chefärzte schätzen.
Sie bevorzugten Zugang und kurze Wartezeiten bei planbaren Operationen wünschen.
Sie grosszügige Zusatzleistungen und finanzielle Unterstützung für Erholungs- und Badekuren nutzen möchten.
Hier sehen Sie, wie die Leistungen der Spitalversicherung Flex Halbprivat die Leistungen Ihrer Grundversicherung optimieren und ergänzen.
Leistungen aus der Grundversicherung (Standard und Favorit-Modelle) | Leistungen aus der Spitalversicherung Hospita Flex Halbprivat (schweizweit freie Arzt- und Spitalwahl mit Privatsphäre im Zweibett- oder Einzelzimmer) | |
|---|---|---|
| Spitalaufenthalt | Allgemeine Abteilung in Spitälern auf der Spitalliste des Wohn- oder Standortkantons gemäss Tarif des Wohnkantons Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. | Freie Wahl der Spitalabteilung (allgemein oder halbprivat) vor jedem Spitalaufenthalt. Volle Deckung in der allgemeinen oder halbprivaten Abteilung von öffentlichen und privaten Spitälern der Schweiz und Liechtensteins Wenn mit einem von SWICA anerkannten Spital keine vertragliche Vereinbarung besteht, kommt der Maximaltarif zur Anwendung. Ohne Anerkennung eines Spitals von SWICA erfolgt keine Kostenübernahme. Solche Spitäler werden im Spitalverzeichnis nicht aufgeführt oder mit entsprechendem Hinweis, dass keine Kostenübernahme erfolgt. Das Verzeichnis kann jederzeit angepasst werden, weshalb es vor einem Leistungsbezug konsultiert werden muss. Wahl vor jedem Spitalaufenthalt: - Allgemein: kein Selbstbehalt |
| Mutterschaft | - Schwangerschaftsleistungen nach der gesetzlichen Leistungsverordnung ohne Kostenbeteiligung - Krankheitsbehandlungen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis und mit 8 Wochen nach der Geburt ohne Kostenbeteiligung | Zusatzkosten für das Neugeborene während des Wochenbettaufenthaltes analog der Versicherungsdeckung der Mutter |
| Haushaltshilfe | +CHF 30.–/Tag, max. 60 Tage pro Jahr | |
| Hauskrankenpflege | Beratung, Behandlungs- und Grundpflege von anerkannten Leistungserbringern Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. | +CHF 60.–/Tag |
| Badekuren | CHF 10.–/Tag, 21 Tage pro Jahr Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. | +CHF 80.–/Tag, max. 30 Tage pro Jahr |
| Erholungskuren | +CHF 80.–/Tag, max. 30 Tage pro Jahr | |
| Notfall- und medizinisch indizierte Transporte, Such- und Bergungsaktionen, Repatriierungen | - 50% bis CHF 500.– an medizinisch indizierte TransporteAuf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. - 50% bis CHF 5'000.– an Notfalltransporte in der Schweiz Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. | - Notfall- und Verlegungstransporte: - Such- und Bergungsaktionen und Repatriierungen: |
| Auslandsbehandlung | Kostendeckend bei Notfällen bis zum doppelten Tarif gemäss dem anerkannten Tarif der Schweiz oder gemäss den bilateralen Abkommen im EU- und EFTA-Raum Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. | +CHF 100.–/Tag und CHF 10'000.– pro Jahr für Behandlungskosten |
Die verschiedenen Zusatzversicherungen von SWICA komplettieren den Schutz der Spitalversicherung optimal.
Bei den meisten Krankenversicherern steigen die Prämien für Zusatzversicherungen alle 5 Jahre deutlich an, was im Alter zu einer hohen Belastung führen kann. Mit dem Abschlussaltertarif in den Zusatzversicherungen berücksichtigt SWICA Ihre bisherige Versicherungszeit und belohnt Ihre Treue bei der Prämienberechnung.
Wir rechnen Franchise und Selbstbehalt aus Ihrer Grundversicherung automatisch an die Spitalversicherung an.
Wir engagieren uns ganzheitlich und unterstützen Sie nicht nur mit umfassenden Versicherungsangeboten, sondern auch mit wertvollen Gesundheitsleistungen und Services wie dem persönlichen Kundendienst rund um die Uhr.
Mit der Benevita-App sammeln Sie Punkte für alles, was Ihnen guttut – von Bewegung bis Entspannung. Ihr Vorteil: Sie profitieren von bis zu 15 % Prämienrabatt. So verbinden Sie maximale Leistungen mit zusätzlichen Vorteilen im Alltag.