Ob im Garten, mit dem Velo oder auf Reisen: Ein Unfall kann jederzeit passieren. Eine private Unfallzusatzversicherung schützt Sie über die gesetzliche Unfallversicherung hinaus und bietet umfassende, individuelle Leistungen – auch als Ergänzung zur Unfallversicherung des Arbeitgebers in der Schweiz.
Die Grundversicherung übernimmt bei einem Unfall die medizinische Basisversorgung, bietet jedoch Einschränkungen bei Komfort, Wahlfreiheit und Leistungsumfang – insbesondere im Vergleich zu einer Unfallzusatzversicherung.
Leistungen der Grundversicherung
Einschränkungen der Grundversicherung
Die Grundversicherung übernimmt Unfallkosten nur dann, wenn Sie keine Unfallversicherung (UVG) über den Arbeitgeber haben.
Spitalaufenthalt: volle Kostenübernahme für stationäre Behandlungen auf der ganzen Welt als Privatpatient*
Reise- und Transportkosten sowie Such- und Bergungsaktionen*
Medikamente: volle Übernahme der Medikamentenkosten*
Auslandsbehandlung: volle Deckung*
Sichern Sie sich genau dort ab, wo es für Sie wichtig ist. Unsere Zusatzversicherungen ergänzen Ihre Grundversicherung – zum Beispiel bei Unfällen oder bei alternativen Heilmethoden.
| Leistung | Grundversicherung | Infortuna Unfallversicherung |
|---|---|---|
| Ambulante Behandlungen, Schulmedizin | Behandlungen durch Vertragsärztin oder Vertragsarzt und anerkannte Medizinalpersonen. Volle Deckung (Details Kostenbeteiligung) | Volle Deckung |
| Medikamente | Gemäss gesetzlichen Arzneimittellisten (Anwendung innerhalb der Indikation) mit ärztlicher Verordnung (Details Kostenbeteiligung) | Volle Deckung |
| Spitalaufenthalt | Allgemeine Abteilung in Spitälern auf der Spitalliste des Wohn- oder Standortkantons gemäss Tarif des Wohnkantons (Details Kostenbeteiligung) | Volle Deckung bei SWICA-Vertragsspitälern |
| Komplementärmedizin | Anthroposophische Medizin, Akupunktur, Arzneimitteltherapie der TCM, Homöopathie und Phytotherapie: Kostendeckung nach Tarif des Wohnkantons bei Ärztinnen und Ärzten (Therapeutenverzeichnis) mit FMH-anerkannter Weiterbildung in der jeweiligen Disziplin (Details Kostenbeteiligung) | Volle Deckung bei SWICA-anerkannten Ärztinnen und Ärzten sowie Therapeutinnen und Therapeuten |
| Haushaltshilfe | Haushaltshilfe: Volle Deckung | |
| Hauskrankenpflege | Beratung, Behandlungs- und Grundpflege von anerkannten Leistungserbringern (Details Kostenbeteiligung) | Hauskrankenpflege: Volle Deckung |
| Badekuren | CHF 10.–/Tag, 21 Tage pro Jahr (Details Kostenbeteiligung) | Volle Deckung |
| Erholungskuren | Volle Deckung | |
| Psychotherapie | Psychotherapie, durchgeführt von einer Fachärztin oder einem Facharzt; psychologische Psychotherapie auf ärztliche Anordnung (Details Kostenbeteiligung) | Volle Deckung |
| Brillen oder Kontaktlinsen | CHF 180.– pro Jahr bis zum 18. Altersjahr (im Rahmen der gesetzlichen Leistungsverordnung, Details Kostenbeteiligung) | Volle Deckung |
| Ärztlich verordnete Hilfsmittel | Gesetzlich festgelegte Liste von Mitteln und Gegenständen (Details Kostenbeteiligung) | Volle Deckung |
| Notfall- und medizinisch indizierte Transporte, Such- und Bergungsaktionen | - 50% bis CHF 500.– an medizinisch indizierte Transporte (Details Kostenbeteiligung) - 50% bis CHF 5'000.– an Notfalltransporte in der Schweiz (Details Kostenbeteiligung) | Zusätzlich Notfall- und Verlegungstransporte volle Deckung; Such- und Bergungsaktionen CHF 20'000.– je Ereignis (gültig für Schweiz und Ausland) |
| Repatriierungen | Volle Deckung | |
| Auslandsbehandlung | Kostendeckend bei Notfällen bis zum doppelten Tarif gemäss dem anerkannten Tarif der Schweiz oder gemäss den bilateralen Abkommen im EU- und EFTA-Raum (Details Kostenbeteiligung) | Volle Deckung |
| Zahnbehandlungen, Dentalhygiene | Bei schweren Erkrankungen des Kausystems oder wenn die Behandlung mit einer sehr schweren Allgemeinerkrankung zusammenhängt. Deckung bei Zahnunfall, sofern Unfalleinschluss besteht. (Details Kostenbeteiligung) | Volle Deckung der übersteigenden Kosten von Zahnunfällen, bei welchen gemäss KVG, UVG oder MVG eine Leistungspflicht vorliegt |
Kostenbeteiligung in der Grundversicherung:
Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls – auch, wenn Sie als Privatpatientin oder Privatpatient versichert sein möchten. Im Mittelpunkt steht dabei, was für Ihre Gesundheit, Ihr Wohlbefinden und Ihre Sicherheit zählt. Mit einer Unfallzusatzversicherung sichern Sie sich umfassend ab und profitieren von optimalem Schutz, ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen.