Private Unfallzusatzversicherung: Ihr Plus an Schutz über die gesetzliche Absicherung hinaus

Ob im Garten, mit dem Velo oder auf Reisen: Ein Unfall kann jederzeit passieren. Eine private Unfallzusatzversicherung schützt Sie über die gesetzliche Unfallversicherung hinaus und bietet umfassende, individuelle Leistungen – auch als Ergänzung zur Unfallversicherung des Arbeitgebers in der Schweiz.

Produkt Highlights

  • Behandlung als Privatpatient bei Unfall – auch im Ausland
  • Freie Arzt- und Spitalwahl
  • Erweiterter Schutz über die obligatorische Unfalldeckung hinaus
  • Finanzielle Sicherheit bei Unfallfolgen

Finden Sie den Schutz, der zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt

Prüfen Sie, welche Leistungen die gesetzliche Unfallversicherung abdeckt – und wo Lücken bestehen oder Sie weitere Bedürfnisse haben. Mit einer Unfallzusatzversicherung sichern Sie sich als Privatperson gezielt ab und profitieren von umfassendem Schutz und zusätzlichem Komfort. Wichtig zu wissen: Wer acht Stunden oder mehr pro Woche beim selben Arbeitgeber angestellt ist, ist über die Unfallversicherung des Arbeitgebers gegen finanzielle Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen abgesichert. Nicht erwerbstätige Personen sind durch die Unfallversicherung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG), auch Grundversicherung genannt, geschützt.

Welche Leistungen deckt die Grundversicherung in der Schweiz im Falle eines Unfalls ab? 

Die Grundversicherung übernimmt bei einem Unfall die medizinische Basisversorgung, bietet jedoch Einschränkungen bei Komfort, Wahlfreiheit und Leistungsumfang – insbesondere im Vergleich zu einer Unfallzusatzversicherung.

 

Leistungen der Grundversicherung

  • Ambulante und stationäre Behandlungen (ärztliche Versorgung)
  • Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung
  • Medikamente im Rahmen der Behandlung
  • Notfalltransporte 
  • Notfallbehandlungen im Ausland (Kostenübernahme im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben)

 

Einschränkungen der Grundversicherung

  • Keine freie Arzt- oder Spitalwahl
  • Kostenbeteiligung durch Franchise und Selbstbehalt
  • Leistungen beschränken sich auf die Grundversorgung

Wichtig zu wissen

Die Grundversicherung übernimmt Unfallkosten nur dann, wenn Sie keine Unfallversicherung (UVG) über den Arbeitgeber haben. 

  • Arbeiten Sie mehr als 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber, sind sie über den Arbeitgeber versichert.
  • Arbeiten Sie weniger als 8 Stunden pro Woche oder sind Sie nicht angestellt, dann müssen Sie die Unfalldeckung in der Grundversicherung mitversichern. 

Hier Unfall Ein- oder Ausschliessen

Unsere Zusatzversicherung für Ihren umfassenden Schutz bei einem Unfall

Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz und versichern Sie sich privat bei einem Unfall.

Ganzheitlich abgesichert: Ihre Vorteile mit Infortuna

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    Spitalaufenthalt: volle Kostenübernahme für stationäre Behandlungen auf der ganzen Welt als Privatpatient*

  • SWICA_Icon_Health_ambulance_RGB_Black

    Reise- und Transportkosten sowie Such- und Bergungsaktionen*

  • SWICA_Icon_Health_pills2_RGB_Black

    Medikamente: volle Übernahme der Medikamentenkosten*

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    Auslandsbehandlung: volle Deckung*

*Alle Leistungen im Detail

Leistungen im direkten Vergleich


Sichern Sie sich genau dort ab, wo es für Sie wichtig ist. Unsere Zusatzversicherungen ergänzen Ihre Grundversicherung – zum Beispiel bei Unfällen oder bei alternativen Heilmethoden.
 

Leistung Grundversicherung Infortuna Unfallversicherung 
Ambulante Behandlungen, SchulmedizinBehandlungen durch Vertragsärztin oder Vertragsarzt und anerkannte Medizinalpersonen. Volle Deckung (Details Kosten­betei­ligungVolle Deckung
MedikamenteGemäss gesetzlichen Arzneimittellisten (Anwendung innerhalb der Indikation) mit ärztlicher Verordnung (Details Kosten­betei­ligung)Volle Deckung
SpitalaufenthaltAllgemeine Abteilung in Spitälern auf der Spitalliste des Wohn- oder Standortkantons gemäss Tarif des Wohnkantons (Details Kosten­betei­ligung)Volle Deckung bei SWICA-Vertragsspitälern
KomplementärmedizinAnthroposophische Medizin, Akupunktur, Arzneimitteltherapie der TCM, Homöopathie und Phytotherapie: Kostendeckung nach Tarif des Wohnkantons bei Ärztinnen und Ärzten (Therapeutenverzeichnis) mit FMH-anerkannter Weiterbildung in der jeweiligen Disziplin (Details Kosten­betei­ligung)Volle Deckung bei SWICA-anerkannten Ärztinnen und Ärzten sowie Therapeutinnen und Therapeuten
Haushaltshilfe Haushaltshilfe: Volle Deckung
HauskrankenpflegeBeratung, Behandlungs- und Grundpflege von anerkannten Leistungs­erbrin­gern (Details Kosten­betei­ligung)Hauskrankenpflege: Volle Deckung
BadekurenCHF 10.–/Tag, 21 Tage pro Jahr (Details Kosten­betei­ligung)Volle Deckung
Erholungskuren Volle Deckung
PsychotherapiePsychotherapie, durchgeführt von einer Fachärztin oder einem Facharzt; psychologische Psychotherapie auf ärztliche Anordnung (Details Kosten­betei­ligung)Volle Deckung
Brillen oder KontaktlinsenCHF 180.– pro Jahr bis zum 18. Altersjahr (im Rahmen der gesetzlichen Leistungs­verordnung, Details Kosten­betei­ligung)Volle Deckung
Ärztlich verordnete HilfsmittelGesetzlich festgelegte Liste von Mitteln und Gegenständen (Details Kosten­betei­ligung)Volle Deckung
Notfall- und medizinisch indizierte Transporte, Such- und Bergungsaktionen- 50% bis CHF 500.– an medizinisch indizierte Transporte (Details Kosten­betei­ligung)
- 50% bis CHF 5'000.– an Notfalltransporte in der Schweiz (Details Kosten­betei­ligung)
Zusätzlich Notfall- und Verlegungstransporte volle Deckung; Such- und Bergungsaktionen CHF 20'000.– je Ereignis (gültig für Schweiz und Ausland)
Repatriierungen Volle Deckung
AuslandsbehandlungKostendeckend bei Notfällen bis zum doppelten Tarif gemäss dem anerkannten Tarif der Schweiz oder gemäss den bilateralen Abkommen im EU- und EFTA-Raum (Details Kosten­betei­ligung)Volle Deckung
Zahnbehandlungen, DentalhygieneBei schweren Erkrankungen des Kausystems oder wenn die Behandlung mit einer sehr schweren Allgemeinerkrankung zusammenhängt. Deckung bei Zahnunfall, sofern Unfalleinschluss besteht. (Details Kosten­betei­ligung)Volle Deckung der übersteigenden Kosten von Zahnunfällen, bei welchen gemäss KVG, UVG oder MVG eine Leistungspflicht vorliegt

 

Kostenbeteiligung in der Grundversicherung:
Auf diesen Leistungen erhebt SWICA die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung.

Berechnen Sie Ihre persönliche Prämie

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      Individuelle Beratung – wir sind für Sie da

      Sie möchten mehr über die Privatpatientenversicherung Infortuna erfahren oder wünschen eine persönliche Beratung? Unsere Mitarbeitenden nehmen sich gerne Zeit für Sie und Ihr Anliegen. Gemeinsam mit Ihnen finden wir die passende Lösung. Wir freuen uns auf Sie.

      Häufige Fragen zu Unfall und zur Privatpatientenversicherung Infortuna

      Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls – auch, wenn Sie als Privatpatientin oder Privatpatient versichert sein möchten. Im Mittelpunkt steht dabei, was für Ihre Gesundheit, Ihr Wohlbefinden und Ihre Sicherheit zählt. Mit einer Unfallzusatzversicherung sichern Sie sich umfassend ab und profitieren von optimalem Schutz, ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen.

      Das sagen unsere Versicherten

      SWICA – mehrfach die Nr. 1 in Kundenzufriedenheit

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