Zu den Lohnabzügen gehören generell Sozialversicherungsbeiträge, Versicherungsprämien und weitere individuelle Abzüge wie beispielsweise Quellensteuern oder Verpflegungskosten. Nachfolgend die wichtigsten Abzüge in der Übersicht:
Sozialabgaben sind Beiträge für die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen. Die Höhe der Abgaben lassen sich als Prozentsatz ausgehend vom Bruttolohn beziehungsweise vom versicherten Lohn berechnen. Dazu gehören die AHV/IV/EO und ALV (1. Säule) sowie die berufliche Vorsorge (BVG) (2. Säule).
• AHV/IV/EO: Die Alters- und Hinterlassenenversicherung schützt den Existenzbedarf im Alter nach Beendigung des Arbeitslebens oder nach dem Tode eines Ehegatten oder eines Elternteils. Die Invalidenversicherung schützt die Existenzgrundlage mit Geldleistungen oder Eingliederungsmassnahmen, wenn die Versicherten nicht mehr arbeitsfähig sind. Die Erwerbsersatzordnung regelt den Ersatz für den Erwerbsausfall bei Dienstpflicht und Mutterschaft. Die Höhe des Anteils des Arbeitnehmers der AHV/IV/EO-Abzüge beträgt 5,3 % des Bruttolohnes. Der Arbeitgeber steuert denselben Betrag nochmals bei.
• BVG: Die Berufliche Vorsorge, auch Pensionskasse genannt, ergänzt die AHV und IV und ist obligatorisch für alle Arbeitnehmer, die mehr als 22’680 Franken im Jahr verdienen.Die Beiträge an die Pensionskasse hängen vom Vorsorgeplan ab. In der Regel sind Restaurant- und Hotelbetriebe bei GastroSocial angeschlossen, bei welcher im Vorsorgeplan Uno der Beitrag für Mitarbeitende ab 25 Jahren bei 7% liegt.
Wichtig: Für die Abrechnung, das Einhalten der Abgaben und die Überweisung an die zuständige Sozialversicherung sind Sie als Arbeitgeber zuständig. Die Beiträge an die AHV/IV/EO und ALV werden zur Hälfte vom Arbeitgeber und -nehmer bezahlt. Die BVG-Prämie muss mindestens zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen werden. Betreffend BVG und AHV ist GastroSocial die am meisten gewählte Partnerin in der Gastronomie.
Zu den Sozialversicherungsbeiträgen kommen zusätzlich Versicherungsprämien hinzu. Die Höhe der Prämien ist jeweils abhängig vom Betriebsrisiko.
Die Personalkosten sind der grösste Kostentreiber der Gastronomie. Bestimmte Mindestlöhne sind aber zwingend einzuhalten, auch wenn der Umsatz nicht die gewünschte Höhe erreicht. Der Mindestlohn bestimmt, welcher Lohn pro Monat mindestens an einen Mitarbeiter ausbezahlt werden muss. Dies gilt folglich in jedem Fall, auch wenn ein Mitarbeiter in anderen Monaten viel mehr verdient.
Die Mindestlöhne variieren stark, je nach Ausbildungsstand, Alter und Anstellungsart. Im rechtlich verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag L-GAV des Gastgewerbes sind die Mindestlöhne, unterteilt in sechs Kategorien, aufgeführt.