Prämien optimieren mit höherer Franchise
In der obligatorischen Grundversicherung erhalten Sie bei der Wahl einer höheren Franchise einen Prämienrabatt von bis zu 47%, Kinder bis zu 50%. Für weitere Informationen klicken Sie hier.
Sie können Ihre Franchise immer auf den Anfang eines Kalenderjahres ändern. Es gelten folgende Fristen:
- Zur Herabsetzung (Reduktion) der Franchise: Spätestens am letzten Arbeitstag im November bis 17 Uhr
- Zur Erhöhung der Franchise: Spätestens am letzten Arbeitstag im Dezember bis 17 Uhr
Hinweis:
Bei der
SWICA-Grenzgängerversicherung (obligatorische schweizerische Krankenversicherung KVG) steht nur eine Franchisevariante von 300 Franken zur Auswahl. Eine Erhöhung der Franchise ist deshalb nicht möglich.