Wichtig für Sie: Die Reiseversicherung Vacanza wird seit dem 31.12.2025 nicht mehr neu angeboten. Bestehende Verträge bleiben bis Laufzeitende gültig. Hier finden Sie alles zu Ihren Leistungen, zum Schadenfall und zur Notfallhilfe.
Sie möchten Kosten für eine Auslandsbehandlung, Unterkunft oder Repatriierung einreichen? Das geht ganz einfach über mySWICA oder beim nächsten SWICA-Standort.
Für Reiseannullierungen, Reiseänderungen und Gepäckzwischenfälle nutzen Sie bitte das entsprechende Schadenformular. Bei Rechtsfällen im Ausland steht Ihnen ein separates Formular zur Verfügung.
Wenn Sie bei SWICA die Zusatzversicherung Completa Top oder Completa Forte abgeschlossen haben, sind medizinische Behandlungs- und Repatriierungskosten im Ausland bereits über Ihre Krankenkasse abgedeckt — eine separate Reiseversicherung ist dann nicht nötig.
Reiseannullationskosten: Können Sie Ihre Reise wegen Krankheit, Unfall, Todesfall oder plötzlicher Arbeitslosigkeit nicht antreten, übernehmen wir Ihre Annullierungskosten bis 30'000 Franken (Familien: 50'000 Franken).