Allgemein
SWICA beteiligt sich an den Kosten von Leistungen im Bereich der Gesundheitsförderung, wenn es sich um ein SWICA-anerkanntes Gesundheitsangebot handelt und es von einem SWICA-anerkannten Partner oder Anbieter durchgeführt wird.
SWICA unterstützt folgende Vorsorgearten:
Aus der Zusatzversicherung Completa Forte übernimmt SWICA 90 Prozent der Kosten bis 500 Franken pro Kalenderjahr (max. 300 Franken pro Vorsorgeart).
Aus der Zusatzversicherung Praevita übernimmt SWICA 50 Prozent der Kosten bis 500 Franken pro Kalenderjahr (max. 300 Franken pro Vorsorgeart).
Aus der Zusatzversicherung Optima übernimmt SWICA zusätzlich 90 Prozent der Kosten (bis 300 Franken pro Kalenderjahr).
Die Voraussetzungen für eine Anerkennung durch SWICA sind je nach Vorsorgeart und Angebot unterschiedlich. Nachfolgend sind Voraussetzungen für eine SWICA-Anerkennung für die Vorsorgeart Fitness und Bewegung nach Angebotsarten aufgelistet.
Fitness und Bewegung
Fitnesscenter:
Voraussetzungen ist die Anbieterzertifizierung nach den Kriterien von Qualitop, Fit-Safe, EMSSafe oder Fitnessguide:
www.fitness-guide.ch
www.qualitop.ch
www.qtb-qualität.ch
Fitnesskurse:
Voraussetzung ist die Anbieterzertifizierung nach den Kriterien von Qualitop, CourseActive, Fitnessguide oder die Mitgliedschaft beim Schweizer Personal Training Verband (SPTV) (inkl. Beitritt zur Anschlussvereinbarung mit SWICA). Unter Fitnesskursen verstehen wir Aerobic, Crossfit, Funktionales Training, Nordic Walking etc.
Schwimmen:
Voraussetzung ist das aquality-Label an Swimsports, das Qualitätslabel von Swiss Aquatics oder eine Zertifizierung nach den Kriterien von Qualitop oder CourseActive für Aquatraining.
Personal Training:
Voraussetzungen ist die Anbieterzertifizierung nach den Kriterien von Qualitop, CourseActive oder Fitnessguide für Fitnesskurse, eine Aktivmitgleidschaft bei BGB Schweiz oder die Mitgliedschaft beim Schweizer Personal Training Verband (SPTV) (inkl. Beitritt zur Anschlussvereinbarung mit SWICA).
Sportförderung:
Die Voraussetzungen für die Anerkennung sind in den FAQ unter Punkt 4 aufgeführt.
Falls eine anerkannte Ausbildung zum Physiotherapeuten gemäss Krankenversicherungsgesetz KVG besteht, sind für Bewegungs- und Fitnesskurse (ausser für Bewegungsangebote im Wasser) keine weiteren Anerkennungsbedingungen notwendig. Nur SWICA-anerkannte Anbieterinnen und Anbieter werden auf dem SWICA-Kursleiterverzeichnis aufgeführt.
Sport ist ein wichtiger Bestandteil einer umfassenden Bewegungsförderung. Daher beteiligt sich SWICA an folgenden Sportverbänden mit Pauschalbeiträgen gemäss besonderen Vereinbarungen:
Weitere Informationen finden Sie auch unter: swica.ch/sportverbaende
Voraussetzung für eine Rückerstattung ist die Mitgliedschaft bei der TanzVereinigung Schweiz TVS als Tanzschule oder eine Zertifizierung nach FitnessGuide, Qualitop oder Qualicert für ein Bewegungsangebot.
Bitte beachten Sie, dass SWICA ihren Versicherten ausschliesslich TVS Mitglieder empfiehlt und nur diese im Tanzschulverzeichnis aufgeführt sind. Weitere Informationen finden Sie unter: www.swica.ch/de/tvs
Die Voraussetzungen für eine Anerkennung durch SWICA sind je nach Vorsorgeart und Angebot unterschiedlich. Nachfolgend sind Voraussetzungen für eine SWICA-Anerkennung für die Vorsorgeart präventive Massnahmen aufgelistet.
Präventive Massnahmen
Es gibt verschiedene Gründe, wieso keine Kostenbeteiligung übernommen wird:
SWICA erwartet von den Anbietern Gesundheitsförderung für Bewegungsangebote eine Nulltolleranz bei Substanzenmissbrauch. Das setzt ein Bewusstsein für das Risiko von Substanzenmissbrauch im eigenen Betrieb und adäquate Massnahmen zur Bekämpfung von Subsanzenmissbrauch voraus. Bei Verdacht auf entsprechenden Missbrauch muss konsequent gehandelt werden.
SWICA erwartet eine hohe Qualität in der Betreuung und ein professionelles Verhalten. Unter professionellem Verhalten versteht SWICA nicht nur die fachliche Kompetenz, sondern auch die Haltung des Fitnessanbieters in der Gestaltung der Kundenbeziehung und der Partnerschaft mit SWICA.
Wenn die Erwartungen von SWICA nicht erfüllt werden, behält sich SWICA vor, die Zusammenarbeit mit dem betroffenen Fitnesscenter aufzulösen, ungeachtet einer Zertifizierung.