Dank dem elektronischen Datenaustausch sparen Leistungserbringer Zeit und Geld. Wir bieten deshalb Ärzten, Spitälern, Apotheken und weiteren Dienstleistern im Gesundheitswesen die Möglichkeit, elektronisch direkt abzurechnen.
SWICA beteiligt sich an den Kosten von komplementärmedizinischen Behandlungen, wenn eine SWICA-anerkannte Methode durch einen anerkannten Leistungserbringer angewendet wird.
SWICA beteiligt sich an den Kosten von Leistungen im Bereich der Gesundheitsförderung, wenn es sich um ein SWICA-anerkanntes Gesundheitsangebot handelt.
SWICA beteiligt sich an den Kosten von psychotherapeutischen Behandlungen. Primär aus der Grundversicherung – teils aus der Zusatzversicherung, wenn es sich um eine SWICA-anerkannte Psychotherapeutin oder einen SWICA-anerkannten Psychotherapeuten handelt.
Durch Abrechnung via elektronischem Datenaustausch sparen Sie Zeit und Geld.