Komplementärmedizinische Behandlungen werden übernommen, sofern es sich um eine von SWICA anerkannten Methode handelt. Ab 1. Juli 2026 handelt es sich bei Orthomolekularer Therapie um keine SWICA anerkannte Therapiemethode. Aufgrund dessen erfolgt ab diesem Zeitpunkt keine Kostenbeteiligung mehr an diesen Leistungen.
SWICA stellt zugunsten ihrer Versicherten hohe Qualitätsanforderungen an komplementärmedizinische Leistungen. Mit dem Bekenntnis zur konsequenten Qualitätsstrategie geht die Verpflichtung einher, diese Standards laufend zu überprüfen. Die Liste der SWICA-anerkannten Methoden wird daher regelmässig den aktuellen Entwicklungen angepasst.
SWICA vergütet die EMR-Methoden Nr. 102 Klassische Massage sowie ASCA-Methoden Nr. 205 klassische Massage nur, wenn gleichzeitig eine gültige Registrierung für einen Berufstitel der Komplementärmedizin (Branchenzertifikat, Zertifikat oder eidgenössisches Diplom der Berufsorganisationen OdA AM, OdA KT, OdA MM, ODA ARTECURA, schweizerische Verband der Osteopathen FSO-SVO) vorliegt oder der Berufsabschluss als Physiotherapeut/in mit gültiger ZSR-Nummer oder K-Nummer vorliegt.
Bei entsprechender Versicherungsdeckung des Versicherten beteiligt sich SWICA bei nicht anerkannten Therapeuten im Rahmen der Gesundheitsförderung an den oben genannten Methoden.
Weitere Informationen für Anbieter der Gesundheitsförderung
SWICA stellt zugunsten ihrer Versicherten hohe Qualitätsanforderungen an komplementärmedizinische Leistungen. Mit dem Bekenntnis zur konsequenten Qualitätsstrategie geht die Verpflichtung einher, diese Standards laufend zu überprüfen. Die Liste der SWICA-anerkannten Methoden wird daher regelmässig den aktuellen Entwicklungen angepasst.
Seit Einführung der eidgenössischen Berufe in der Komplementärmedizin vertritt SWICA die Haltung, dass mittelfristig nur noch der Berufstitel zur SWICA-Anerkennung führen wird. In diesem Zusammenhang stehen wir in regelmässigem Austausch mit den Berufsorganisationen und den verschiedenen Fachverbänden.
SWICA anerkennt nur noch Therapeutinnen und Therapeuten, die sich neu mit einem Branchenzertifikat oder eidgenössischen Diplom registriert haben. Die Änderung betrifft Neuregistrierungen und Dispensierungen / Reaktivierungen bei den Registrierungsstellen ASCA und EMR in Methoden mit den Berufstiteln der OdA AM, OdA Artecura, OdA KT und Osteopathen. In den komplementärmedizinischen Methoden, in denen weder ein Branchenzertifikat noch ein eidgenössisches Diplom ausgestellt werden, bleiben die bisherigen Anerkennungsanforderungen bestehen. Bereits anerkannte Therapeutinnen und Therapeuten bleiben in Besitzstandswahrung. Wir empfehlen jedoch, einen entsprechenden Berufstitel zu erlangen, um sich langfristig eine Anerkennung im Schweizer Gesundheitswesen zu sichern. Weitere Informationen erhalten Sie auch von Ihrem Fachverband oder bei der dafür zuständigen Berufsorganisation.
Nach Aufhebung einer Dispensierung oder Reaktivierung bei den Registrierungsstellen ASCA und/oder EMR gelten die aktuellen SWICA-Anerkennungsbedingungen. Es gilt bei einer Dispensierung / Reaktivierung keine Besitzstandswahrung. SWICA vertritt die Haltung, mittelfristig nur noch den Berufstitel (Zertifikat oder Branchenzertifikat, eidgenössisches Diplom, eidgenössischer Fachausweis, Bachelor- oder Master-Abschluss) anzuerkennen. Somit führt die Registrierung nur zur einer SWICA-Anerkennung, wenn einer der obigen Berufstitel der Berufsorganisationen OdA AM, OdA Artecura, OdA KT und Osteopathen vorliegt.
SWICA vertritt die Haltung, mittelfristig nur noch den Berufstitel (Zertifikat oder Branchenzertifikat, eidgenössisches Diplom, eidgenössischer Fachausweis, Bachelor- oder Master-Abschluss) anzuerkennen. Mit diesem Bekenntnis verpflichtet sich SWICA, eine konsequente Qualitätsstrategie zu verfolgen. Da es sich bei der EMR Methodennummer 33 um keinen offiziellen Berufstitel handelt, ist eine Aufnahme im SWICA-Therapeutenverzeichnis ausgeschlossen, ausser es liegt eine Registrierung für einen Berufstitel der Komplementärmedizin (Branchenzertifikat, Zertifikat oder eidgenössisches Diplom der Berufsorganisationen OdA AM, OdA KT, OdA MM, ODA ARTECURA, schweizerische Verband der Osteopathen FSO-SVO) oder der Berufsabschluss als Physiotherapeut mit gültiger ZSR-Nummer oder K-Nummer vor.
Bei entsprechender Versicherungsdeckung des Versicherten beteiligt sich SWICA bei nicht anerkannten Therapeuten im Rahmen der Gesundheitsförderung an der Methode Massage.
Es kann verschiedene Gründe geben, warum der Kunde keine Rückerstattung erhielt:
Aus Datenschutzgründen ist es uns verboten Leistungserbringern gegenüber Auskunft über die Gründe für eine Nicht-Auszahlung geben. Bei Unklarheiten zur Rückerstattung stehen wir unseren Kunden gerne für Auskünfte zur Verfügung.