Was ändert sich für SWICA-Kundinnen und -Kunden?
Für Sie als Kundin oder Kunde ändert sich grundsätzlich nichts – Ihre Franchise und die Kostenbeteiligung sind von der Umstellung nicht betroffen. Sichtbar wird der Wechsel lediglich auf dem Rückforderungsbeleg, den Sie von den Leistungserbringern erhalten.
Schnellere Einreichung des Rückforderungsbelegs dank QR-Codes
Neu enthält der Rückforderungsbeleg ein Zusatzblatt mit QR-Codes, mit dem ein schnelles, maschinelles Einlesen aller Angaben möglich wird. Am einfachsten geht das mittels Scan mit der
mySWICA-App.
So sieht der neue Rückforderungsbeleg aus