Gut zu wissen: Umstellung auf Tardoc und ambulante Pauschalen

Ab dem 1. Januar 2026 gilt im Schweizer Gesundheitswesen eine neue Tarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen. Das veraltete Abrechnungssystem Tarmed wird ersetzt durch Tardoc und ambulante Pauschalen. Für Versicherte ändert sich wenig – mit Ausnahme des Rückforderungsbelegs.

Warum wird das Tarifsystem umgestellt?

Das neue ambulante Tarifsystem (bestehend aus dem Einzelleistungstarif Tardoc und ambulanten Pauschalen) hat gegenüber Tarmed wesentliche Vorteile. In der alten Struktur konnten Tarifpositionen nur über einen sehr umständlichen Prozess angepasst werden. Das führte dazu, dass Effizienzgewinne durch medizinischen Fortschritt Behandlungen nicht günstiger machten. Das neue System bringt die Tarife auf den aktuellen Stand. Ausserdem sorgt es für mehr Transparenz und sieht eine regelmässige Überprüfung und Anpassung vor, so dass künftige Innovationen allen zugutekommen.

Was ändert sich für SWICA-Kundinnen und -Kunden?

Für Sie als Kundin oder Kunde ändert sich grundsätzlich nichts – Ihre Franchise und die Kostenbeteiligung sind von der Umstellung nicht betroffen. Sichtbar wird der Wechsel lediglich auf dem Rückforderungsbeleg, den Sie von den Leistungserbringern erhalten.


Schnellere Einreichung des Rückforderungsbelegs dank QR-Codes

Neu enthält der Rückforderungsbeleg ein Zusatzblatt mit QR-Codes, mit dem ein schnelles, maschinelles Einlesen aller Angaben möglich wird. Am einfachsten geht das mittels Scan mit der mySWICA-App.


So sieht der neue Rückforderungsbeleg aus

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  1. Die einzelnen Tarifpositionen werden auf den ersten Seiten ausgewiesen, wie das schon bisher der Fall war.
  2. Die letzte Seite besteht aus einem Blatt mit QR-Codes, das als Ganzes zusammen mit dem Rückforderungsbeleg am besten mit der mySWICA-App eingescannt wird, um den Beleg rasch und unkompliziert einzureichen.
Am Abrechnungsprozess ändert sich für Sie als SWICA-Kundin oder -Kunde mit der Tarif­um­stel­lung grund­sätzlich nichts. In jenen Fällen, in denen Ihnen die Rechnung mit dem Rück­for­de­rungs­beleg zugestellt wird, bitten wir Sie, nach Bezahlung das QR-Blatt zusammen mit dem Rück­for­de­rungs­beleg bei SWICA einzureichen.

Weiterführende Informationen

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