Hier erfahren Sie alle Antworten rund um wichtige Versicherungsfragen bei SWICA
Wir beantworten Ihre Fragen zu Grund- und Zusatzversicherungen sowie den SWICA-Versicherungsmodellen.
Die Grundversicherung ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen verpflichtend. Sie stellt sicher, dass Sie eine medizinische Grundversorgung bekommen, wenn Sie krank werden, einen Unfall haben oder schwanger sind.
Mit einer freiwilligen Zusatzversicherung erhalten Sie Leistungen, welche die Grundversicherung - auch obligatorische Krankenpflegeversicherung genannt - nicht oder nur teilweise abdeckt. Zum Beispiel: Weitere Heilmethoden, Fitness, Impfungen, Zahnbehandlungen, Brillen und vieles mehr. Die Zusatzversicherungen von SWICA ergänzen Ihre Grundversicherung also optimal. Dabei bezuschussen wir Massnahmen, die Sie gesund halten und genau zu Ihren Bedürfnissen passen.
Wir unterscheiden grundsätzlich zwei Kategorien von Zusatzversicherungen: ambulatorische Krankenpflegezusatzversicherungen und Spitalzusatzversicherungen.
Eine Spitalversicherung ist eine Zusatzversicherung. Sie wird daher auch Spitalzusatzversicherung genannt. Entscheiden Sie sich für diese Versicherung, profitieren Sie im Spital von mehr Komfort und bevorzugtem Zugang zu Spitzenmedizin. Ausserdem entscheiden Sie freier, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie behandelt werden.
Da die Grundversicherung in der Schweiz verpflichtend ist, muss jede in dem Land wohnhafte Person darin aufgenommen werden.
Bei einer Zusatzversicherung ist die Lage anders: Hier kann die Krankenversicherung selbst entscheiden, ob sie Sie aufnimmt. Dafür füllen Sie im ersten Schritt einen Gesundheitsfragebogen aus. Danach beschließt die Krankenversicherung, ob sie Sie aufnimmt oder ablehnt. Die Krankenversicherung kann Sie auch aufnehmen, aber bestimmte Leistungen ausschliessen – das passiert meist, wenn Sie bestehende Krankheiten haben. Wichtig: Kündigen Sie den Vertrag Ihres aktuellen Versicherers erst, wenn Sie die Aufnahmebestätigung des neuen Versicherers haben.
Prinzipiell können Sie die Grund- und Zusatzversicherungen bei unterschiedlichen Krankenversicherungen abschliessen. Doch es lohnt sich, beide Versicherungen bei SWICA abzuschliessen. Denn so sparen Sie ganz einfach bei der Krankenversicherung: Wir rechnen als einzige Krankenversicherung die Kostenbeteiligung Ihrer Grundversicherung an die der SWICA-Zusatzversicherungen an. Dadurch liegt die maximale jährliche Kostenbeteiligung im Vergleich zu anderen Krankenversicherern grundsätzlich tiefer.
Die Grundversicherung (Krankenpflegeversicherung) basiert auf dem Krankenversicherungsgesetz (KVG). Gemäss dem KVG müssen alle Krankenversicherungen in der Schweiz hier dieselben Leistungen anbieten.
Die Zusatzversicherungen werden durch das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) reguliert. Dieses Gesetz schreibt nur die Grundzüge vor, nicht aber die einzelnen Leistungen. Deshalb unterscheiden sich die Services von Krankenversicherung zu Krankenversicherung. Das bedeutet für Sie: Mit einem Wechsel zur SWICA mit ihrem umfassenden Leistungskatalog können Sie Ihre Krankenversicherung optimieren.
Ja, sofern Sie bei der Arbeitslosenkasse angemeldet sind, sind Sie über die SUVA gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Wenn dies nicht der Fall ist, kontaktieren Sie den für Sie zuständigen SWICA-Kundendienst für ein persönliches Beratungsgespräch. Wir helfen Ihnen gerne.
Sie arbeiten in Teilzeit arbeiten und Ihre wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber beträgt weniger als acht Stunden? Dann sind Sie nicht gegen Nichtberufsunfälle versichert. Achtung: Mehrere Arbeitsverhältnisse können für die acht Stunden nicht zusammengezählt werden.
Melden Sie sich in diesem Fall bei uns, um eine Unfalldeckung in Ihre Grundversicherung mit einzuschliessen. Kontaktieren Sie gerne den SWICA-Kundendienst, um Ihre Versicherung anzupassen. Alternativ füllen Sie einfach dieses Online-Formular aus.
Grundsätzlich sind Sie über die kollektive Krankentaggeldversicherung Ihres Arbeitgebers versichert. Haben Sie weitere Versicherungsfragen dazu, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
Wir bieten neben dem Standard-Modell fünf alternative Favorit-Versicherungsmodelle mit unterschiedlich hohen Prämienrabatten. Sie profitieren dabei vom besten Preis-Leistungs-Verhältnis. So sparen Sie bis zu mehreren hundert Franken pro Jahr bei der Krankenversicherung.
Der einzige Unterschied zur klassischen «Grundversicherung Standard » liegt bei der Anlaufstelle für die Grundversorgung – der Leistungsumfang ist gleich. Die Prämien in der Grundversicherung unterscheiden sich je nach Versicherungsmodell, Prämiengebiet, Alter und Franchise.
Die verschiedenen Modelle der SWICA Grundversicherung:
Mit den Zusatzversicherungen von SWICA optimieren Sie Ihre Krankenversicherung – als Ergänzung zur Grundversicherung. Wir beteiligen uns zum Beispiel an den Kosten für Vorsorge, Fitness, Komplementärmedizin, Impfungen oder Brillen. Und wir unterstützen Sie mit Zuschüssen, wenn Sie aktiv etwas für Ihre Gesundheit tun.
Gut zu wissen: Einige Zusatzversicherungen entfalten ihre perfekte Wirkung in Kombination mit anderen – so erhalten Sie einen vollumfassenden, auf Sie abgestimmten Schutz.
Unsere Hospita-Spitalversicherungen:
Weitere Zusatzversicherungen von SWICA:
Mit dem Prämienrechner von SWICA erhalten Sie schnell eine individuelle Offerte für erstklassigen Versicherungsschutz. Der Prämienrechner schlägt automatisch das passende Versicherungspaket vor. Ausserdem empfiehlt er Ihnen das für Sie günstigste Grundversicherungsmodell. Ihre Versicherungs-Auswahl bei SWICA können Sie anschliessend beliebig verändern und anpassen.
Die Grundversicherung sowie diverse SWICA-Zusatzversicherungen können Sie ganz einfach online abschliessen.
Für Ihre Prämienrechnungen wählen Sie bei SWICA aus folgenden Optionen:
SWICA-Versicherte erhalten jeweils bis Ende Januar automatisch den Steuernachweis für das vergangene Jahr per Post oder im mySWICA-Kundenportal. Den Steuernachweis für die Vorjahre können Sie jederzeit über mySWICA unter «Dokumente» herunterladen. Falls Sie mySWICA noch nicht nutzen, bestellen Sie die Steuernachweise einfach online.
Sie möchten Ihren Versicherungsschutz anpassen oder Ihre Prämie optimieren? Alle Informationen finden Sie hier.
Sie können Ihre Franchise immer zu Beginn eines Kalenderjahres ändern. Dabei gelten folgende Fristen:
Bitte beachten Sie, dass Ihre Informationen zum Herabsetzen der Franchise am letzten Arbeitstag vor dem angegebenen Termin bei SWICA vorliegen muss.
Ihren Versicherungsschutz bei SWICA können Sie jederzeit erhöhen. Um die Versicherung anzupassen, stellen Sie einfach einen entsprechenden Antrag. Wenn wir den Antrag positiv bewerten, erfolgt die Erhöhung zum 1. des Folgemonats.
Wenn Sie Ihren Versicherungsschutz senken wollen, gelten folgende Fristen:
Gut zu wissen: Bei einer Prämienänderung durch Benevita liegt kein ausserordentlicher Kündigungsgrund vor.
Sie können Ihr Grundversicherungsmodell bei SWICA und die entsprechende Franchise jedes Jahr per 1. Januar anpassen. Teilen Sie uns einfach Ihre gewünschten Änderungen bis zum letzten Arbeitstag im November um 17 Uhr schriftlich mit.
Wenn Sie vom Modell Standard zu einem der SWICA Favorit-Modelle wechseln möchten, geht das auch ganz einfach unterjährig. Gleiches gilt für einen Wechsel innerhalb der Favorit-Modelle oder wenn sich Ihr Wohnsitz ändert.
Sie möchten Ihren Unfallschutz bei Ihrer SWICA-Versicherung anpassen? Dann beachten Sie bitte folgende Informationen und Fristen:
Grundversicherung
Zusatzversicherung
Für eine Änderung Ihres Unfallschutzes kontaktieren Sie bitte den für Sie zuständigen Kundendienst bei SWICA. Alternativ können Sie unser Online-Formular benutzen.
Sie möchten Ihre Grundversicherung bei uns kündigen? Dann müssen Sie Ihre Kündigung bis Ende November einreichen, damit Sie zum 1. Januar vollzogen ist.
Reichen Sie bis zum angegebenen Kündigungsdatum eine schriftliche Kündigung per Post, per E-Mail oder in mySWICA ein. Wichtig: Wir benötigen zudem die Aufnahmebestätigung Ihrer neuen Krankenversicherung.
Kündigungen sind nur gültig, wenn sie spätestens am letzten Arbeitstag im November bis 17 Uhr bei SWICA eintreffen. Kündigungen gelten unter dem Vorbehalt, dass keine Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen oder Betreibungskosten in der Grundversicherung ausstehend sind. Bitte beachten Sie ausserdem, dass für die Akzeptanz einer Kündigung nicht das Datum des Poststempels ausschlaggebend ist.
Die Grundversicherung Standard mit Franchise CHF 300. – kann auch per 30. Juni gekündigt werden, ebenso die Grundversicherung Standard für Kinder ohne Jahresfranchise. Der Kündigungstermin ist in diesem Fall der letzte Arbeitstag im März bis 17 Uhr.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz ändern, dann sind unterjährige Wechsel des Grundversicherungsmodells jeweils zum 1. des Folgemonats möglich. Dies gilt ebenso für Wechsel zu einem der Favorit-Modelle von SWICA oder innerhalb der Favorit-Modelle.
Eine Kündigung der Zusatzversicherung ist jeweils Ende des Jahres möglich. Die Kündigungsfristen betragen:
Sie müssen die Kündigung schriftlich per Post, E-Mail oder in mySWICA an uns zustellen.
Wenn Sie länger als 60 aufeinanderfolgende Tage Dienst leisten, dann sind Sie für diese Zeit von der Prämie für Ihre Grundversicherung befreit. Bitte reichen Sie dafür eine Kopie des Marschbefehls (Militärdienstleistende) oder des Aufgebots (Zivildienstleistende) ein.
Damit wir Sie aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abmelden können, benötigen wir von Ihnen folgende Dokumente:
Kommen Sie damit bei einer SWICA-Niederlassung in Ihrer Nähe vorbei oder kontaktieren Sie unseren Kundenservice telefonisch. Gerne zeigen wir Ihnen Versicherungslösungen, die Ihnen auch im Ausland finanzielle Sicherheit und beste medizinische Versorgung bieten.
Personen mit geringem Einkommen haben Anrecht auf Prämienverbilligung. Die Individuelle Prämienverbilligung (IPV) wird kantonal unterschiedlich gehandhabt. Bitte wenden Sie sich deshalb an die Ausgleichskasse Ihrer Wohngemeinde. Mehr Informationen finden Sie hier.
So können Sie ganz einfach sparen:
Senken Sie Ihre Prämie, indem Sie Ihre Kostenbeteiligung steigern. Oder wählen Sie ein Hospita-Flex-MODELL, um von zusätzlichen Rabatten zu profitieren. Beim Benevita-Bonusprogramm können Sie zudem Prämien für ausgewählte Spital- und Zusatzversicherungen sparen, in dem Sie an Gesundheits-Challenges teilnehmen.
Unser Extra-Spartipp: SWICA bietet Ihnen bei einer Jahreszahlung Ihrer Prämienrechnung einen Rabatt von 0,5 Prozent. Dieser Rabatt gilt für Grund- und Zusatzversicherungen, die sie bei SWICA abgeschlossen haben. Bitte passen Sie dafür den Zahlungsrhythmus Ihrer Versicherung beim für Sie zuständigen SWICA-Kundendienst oder mittels Online-Formular an.
Ja, definitiv. Denn SWICA rechnet als einzige Krankenversicherung die Kostenbeteiligung Ihrer Grundversicherung an die der SWICA-Zusatzversicherungen an - so sparen Sie deutlich bei der jährlichen Kostenbeteiligung.
Mit dem Abschlussaltertarif in der Spitalversicherung berücksichtigt SWICA Ihre bisherige Versicherungszeit bei Ihrer Prämie. Kundentreue lohnt sich also. Bei den meisten Krankenversicherungen werden im Gegensatz zur SWICA die Prämien bei den Zusatzversicherungen alle fünf Jahre nach oben angepasst.
SWICA unterhält Partnerschaften mit zahlreichen Unternehmen und Verbänden. Daher sparen deren Mitarbeitende und Mitglieder dank Kollektivrabatten auf die SWICA-Zusatzversicherungen. Ausserdem profitieren sie von jährlichen Sportförderungsbeiträgen von bis zu 1'300 Franken.
SWICA bietet Ihnen einen umfassenden Kundenservice: Wir sind bei medizinischen Fragen sowie Notfällen rund um die Uhr auch aus dem Ausland für Sie erreichbar.
Falls Sie eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice oder einen SWICA-Standort in Ihrer Nähe.
An unseren rund 50 SWICA-Standorten in der ganzen Schweiz erhalten Sie jederzeit eine lokale, kompetente Beratung.
Für das telemedizinische Zentrum santé24 arbeiten Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches Fachpersonal. Es steht Ihnen als SWICA-Versichertem an 365 Tagen im Jahr beiFragen zu Prävention, Krankheit, Unfall und Mutterschaft kostenlos zur Verfügung. santé24 ist für Sie ebenfalls kostenlos, wenn Sie über Ihren Arbeitgeber bei SWICA versichert sind.
So erreichen Sie santé24: +41 44 404 86 86