SWICA beteiligt sich an Digitalisierungsvorhaben im Gesundheitswesen und unterstützt Branchenstandards für den elektronischen Datenaustausch (EDI). Dieser verfolgt das Ziel, relevante Daten über elektronische Schnittstellen auszutauschen, um die Automatisierung der Prozesse voranzutreiben.
Als Leistungserbringer ermöglicht SWICA Ihnen grundsätzlich die Zustellung elektronischer Rechnungen im System Tiers Payant (TP). Dabei begleicht SWICA Ihre Rechnungen direkt und fordert allfällige Kostenbeteiligung bei der Patientin oder dem Patienten ein. Dies bietet verschiedene Vorteile:
Möchten auch Sie von diesen Vorteilen profitieren? Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zur Einführung und zum Abrechnungsprozess.
Damit sie auch ihre Rechnungen per EDI übermitteln können, sind folgende Arbeiten zwingende Vorbedingungen:
Nebst den technischen gibt es auch einige organisatorische Voraussetzungen, diefür eine elektronische Rechnungsstellung relevant sind:
Konnten wir sie für die Umstellung auf elektronische Rechnungsstellung überzeugen? Dann unterstützen wir sie gerne bei den nächsten Schritten.
Die Rechnung ist das zentrale Dokument des elektronischen Datenaustausches und ermöglicht eine einfache und unkomplizierte Abwicklung des Rechnungsprozesses. Sollte eine Rechnung von SWICA nicht akzeptiert werden, kann es zu einer Rückweisung der Rechnung kommen. Informationen rund um Rechnungsinhalte finden Sie im Abschnitt Rechnungsinhalt.
Sofern Sie uns eine Rechnung elektronisch übermittelt haben und diese noch nicht durch SWICA beglichen worden ist, können Sie Ihre Mahnung ebenfalls auf elektronischem Weg übermitteln.
Falls wir von Ihnen eine Rechnung erhalten haben und weitere Informationen benötigen, steht uns die Funktion der Einforderung zur Verfügung. Sofern Sie dieses Modul in Ihrer Abrechnungssoftware aktiviert haben, stellen wir Ihnen die Einforderungen via elektronischer Schnittstelle zu.
Da Abklärungen manchmal länger dauern können, nutzen wir die Funktion des Vorbescheides. Sofern Sie oder Ihre Inkassostelle dieses Modul in der Abrechnungssoftware aktiviert haben, ersuchen wir via elektronische Schnittstelle einen Mahnstopp der Rechnung.
Um Rückfragen und falsche Leistungsauszahlungen zu vermeiden, ist es wichtig, Leistungen mit dem korrekten Tarif und der korrekten Tarifziffer in Rechnung zu stellen. Die Kombination von Tarif und Tarifziffer ermöglicht es, die Leistung zu identifizieren. Es ist jedoch nicht immer einfach, den passenden Tarif und die passende Tarifziffer zu ermitteln, vor allem bei Arzneimitteln, Verbrauchsmaterial und Hilfsmitteln sowie bei nicht-pflichtigen Leistungen. Eine Übersicht der Tarife, die im Schweizer Gesundheitswesen gültig sind, ist auf der Webseite des Forums Datenaustausch verfügbar.
Bitte beachten Sie, dass die Tarife teilweise nur für bestimmte Gesetze gelten und somit für gleiche Leistungen je nach Gesetz ein anderer Tarif verwendet werden muss. Arzneimittel und Medizinprodukte sind idealerweise bei Refdata und bei HCI Solutions registriert und können so, mit dem GTIN- (Tarif 402) oder dem Pharmacode (Tarif 400) abgerechnet werden. Diese beiden Identifikationsnummern ermöglichen eine eindeutige Erkennung des Artikels im Schweizer Gesundheitswesen.
Für nicht registrierte Artikel oder nicht-pflichtige Leistungen gibt es eigene Tarife mit Tarifziffern für solche übrigen Leistungen:
Diese Tarife dürfen nur dann zur Anwendung kommen, wenn eine Abbildung in den «offiziellen Tarifen» nicht möglich ist!
Wenn die Suche nach einer passenden Leistung im Tarifsystem nicht erfolgreich ist, helfen allenfalls Informationen Ihres Verbandes weiter. Einige Verbände haben Informationen zu den Tarifen und zu der Abrechnung auf ihrer Webseite aufgeschaltet und manche Verbände bieten sogar eine telefonische Beratung an.
Im Feld «quantity» muss die Anzahl angegeben werden, wie häufig die Leistung erbracht wurde oder welche Menge eines Produktes abgegeben oder verabreicht wurde. Dabei gilt es, die Einheit der Leistung oder des Produktes zu beachten.
Wird beispielsweise von einem Arzneimittel nur die Hälfte der Packung verabreicht oder abgegeben, muss die Anzahl «0.5» sein. Bei Produkten, die im Arzneimitteltarif (Tarife 400/402) und in der MiGeL (Mittel- und Gegenständeliste, Tarife 452/454) vorhanden sind, kann die Einheit je nach Tarif unterschiedlich sein. Im Arzneimitteltarif sind konkrete Produkte enthalten, die mehrere Einheiten enthalten können. Der MiGeL-Tarif hingegen basiert auf einer Einheit in einer Produktkategorie.
Leistungen mit Paarsetting, Familiensetting oder Gruppensetting sind im Abschnitt Leistung für mehr als eine Person beschrieben. Das Feld «quantity» darf nicht gerundet werden. Weitere Informationen sind im Abschnitt Rundungsthematik enthalten.
Quelle: XML-Standard 4.5, Attribut «quantity»
Wird eine Leistung verrechnet, die als Referenz- oder Zuschlagsposition definiert ist, muss sie auf derselben Rechnung wie die Hauptleistung aufgeführt sein und als Bezugsziffer die Hauptleistung referenziert haben.
Leistungen, die für mehr als eine Person erbracht werden enthalten beispielsweise in Tarmed in der Bezeichnung den Hinweis Paarsetting, Familiensetting oder Gruppensetting.
Der Anteil der Leistung einer Person wird anhand der sogenannten Divisor-Methode in Rechnung gestellt, der Wert im Feld «quantity» (Anzahl) muss also durch die Anzahl der Personen dividiert werden. Da der Anteil bei der Anzahl eingerechnet wird, darf der Taxpunkt oder der Skalierungsfaktor nicht nochmals durch die Anzahl Personen geteilt werden.
Die Gruppengrösse muss zusätzlich im Feld «group_size» mitgegeben werden. Dieses Feld ist ein reines Informationsfeld und ist für die Berechnung des Positionsbetrags nicht relevant ist.
Quelle: XML-Standard 4.5, Attribute «quantity» und «group_size»
Kontakt für fachliche Fragen
Für Fragen zu einer Leistungsabrechnung oder einer Rückweisung verwenden Sie die Kontaktangaben auf der Leistungsabrechnung oder der Rückweisung. Falls Sie keine Kontaktangaben haben, können Sie sich an die Regionaldirektion in Ihrer Nähe wenden.