Informieren Sie sich über die Vorteile der Versichertenkarte und wie Sie bei deren Verlust vorgehen können.
Durch Vorweisen der SWICA-Versichertenkarte können Sie in Schweizer Apotheken bargeldlos ärztlich verordnete Medikamente beziehen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Apotheke und SWICA. Eine allfällige Kostenbeteiligung stellt SWICA Ihnen anschliessend in Rechnung.
Aus dem Ausland fordern Sie Hilfe in Notfällen an: SWICA erteilt beispielsweise Kostengutsprachen für Spitalbehandlungen. Wenn Sie in einer medizinischen Notlage sind, die einen raschen Rücktransport in die Schweiz erfordert, sorgen Spezialisten in Absprache mit den Ärzten vor Ort für eine sichere Repatriierung.
Die Kartenrückseite beinhaltet die Europäische Krankenversicherungskarte. Damit können Ärzte, Spitäler usw. bei medizinischen Notfällen im EU-/EFTA-Raum die Behandlungskosten direkt mit SWICA abrechnen. Eine allfällige Kostenbeteiligung wird Ihnen gemäss ausländischem Recht in Rechnung gestellt.
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Ihre Versichertenkarte können Sie online bestellen. Zudem können Sie in mySWICA jederzeit auf Ihre digitale Versichertenkarte zugreifen.
Ihre Versichertenkarte können Sie auch unkompliziert im Kundenportal mySWICA bestellen. Ebenso ist die Karte digital in mySWICA bei einem Arztbesuch vorweisbar. Klicken Sie dafür direkt nach dem Login oben rechts auf das grüne Karten-Symbol. Hier finden Sie mehr Informationen zum mySWICA-Kundenportal.