SWICA bietet Ihnen eine neutrale medizinische Zweitmeinung auf Basis Ihrer bestehenden Untersuchungsbefunde und unterstützt Sie bei fundierten Behandlungsentscheidungen.
Die medizinische Zweitmeinung steht allen SWICA-Versicherten für ambulante und stationäre KVG-Pflichtleistungen zur Verfügung; kosmetische Eingriffe sind ausgeschlossen.
Die Plattform meinezweitmeinung.ch bietet Entscheidungshilfe durch renommierte Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz – basierend auf Ihren vorhandenen Befunden. Profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
Für SWICA-Versicherte mit den Zusatzversicherungsmodellen Hospita BestMed, Privat, Halbprivat inklusive aller Flex-Varianten sowie Infortuna und für alle versicherten, die über santé24 weitergeleitet werden, sind die Gebühren der Plattform gedeckt.
santé24 setzt auf eine hohe Qualität der telemedizinischen Beratung und Behandlung. Die Ärzte und Gesundheitsfachpersonen lassen sich regelmässig von der Stiftung EQUAM prüfen und zertifizieren. Mehr Informationen zum Label finden Sie unter www.equam.ch.